Jede Vertragspartei ist verpflichtet, Personen, die auf Grund dieses Vertrages in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei eingeflogen bzw. eingefahren und nicht deren Staatsbürger sind, ohne Rücksicht auf die Dauer ihres Aufenthaltes in diesem Staat zurückzunehmen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise