Angehörige der Vertragsstaaten sowie Drittausländer und Staatenlose, die im anderen Vertragsstaat der Visumspflicht nicht unterliegen, dürfen, wenn sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich führen, bei Touren im Grenzgebirge die Staatsgrenze überschreiten und sich in der Grenzzone des anderen Vertragsstaates bis zu einer Tiefe von fünf Kilometern und bis zu einer Dauer von drei Tagen aufhalten. Das Grenzgebirge erstreckt sich von der Mistelmark an der österreichisch-liechtensteinischen Staatsgrenze bis zum Dreiländergrenzpunkt am Piz Lad.
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