Vorbehaltlich der Artikel 78 bis 80 haben die bei der Bestimmung der tatsächlichen Zahl, Intensität, Dauer, Zeiteinteilung und Art der Routineinspektionen in einer Anlage anzuwendenden Kriterien unter anderem zu umfassen:
(a) die Form des Kernmaterials, insbesondere, ob das Kernmaterial unverarbeitet vorliegt oder in einer Anzahl von Posten enthalten ist, seine chemische Zusammensetzung, und bei Uran, ob es einen niedrigen oder einen hohen Anreicherungsgrad aufweist; und seine Zugänglichkeit;
(b) die Wirksamkeit des Buchungs- und Kontrollsystems Österreichs, einschließlich des Ausmaßes, in dem die Stellen, die die Anlagen betreiben, funktionell vom Buchungs- und Kontrollsystem Österreichs unabhängig sind; das Ausmaß, in dem die in Artikel 32 angeführten Maßnahmen von Österreich durchgeführt worden sind; die Schnelligkeit der Berichterstattung an die Organisation; die Übereinstimmung der Berichte mit den unabhängigen Nachprüfungen seitens der Organisation und die von der Organisation nachgeprüfte Menge und Zuverlässigkeit des buchungsmäßig nicht erfaßten Materials;
(c) Merkmale des Kernbrennstoffkreislaufes in Österreich, insbesondere die Anzahl und die Arten der Anlagen, die der Sicherheitskontrolle unterliegendes Kernmaterial enthalten; die für die Sicherheitskontrolle bedeutsamen Merkmale solcher Anlagen, vor allem der Grad der räumlichen Begrenzung; das Ausmaß, in dem die Auslegung solcher Anlagen eine Nachprüfung des Flusses und des Bestandes an Kernmaterial erleichtert und das Ausmaß, in welchem Informationen aus verschiedenen Materialbilanzbereichen zueinander in Beziehung gesetzt werden können;
(d) internationale Wechselbeziehungen, insbesondere das Ausmaß, in dem Kernmaterial zum Gebrauch oder zur Verarbeitung aus anderen Staaten bezogen oder in andere Staaten versendet wird; allfällige Nachprüfungstätigkeiten der Organisation im Zusammenhang damit und das Ausmaß, in dem die nuklearen Tätigkeiten Österreichs mit jenen anderer Staaten zusammenhängen und
(e) technische Entwicklungen auf dem Gebiet der Sicherheitskontrolle, einschließlich der Verwendung statistischer Methoden und der Stichprobenentnahme bei der Bewertung des Kernmaterialflusses.
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