Unter Anwendung einer optimalen Zeiteinteilung hat die Organisation die Anzahl, Intensität und Dauer der Routineinspektionen auf jenes Mindestmaß zu beschränken, das mit der wirksamen Durchführung der in diesem Abkommen vorgesehenen Sicherheitskontrollverfahren vereinbar ist, und die ihr zur Verfügung stehenden Mittel für Inspektionen auf bestmögliche und wirtschaftlichste Weise auszunützen.
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