Falls zwischen Österreich und der Organisation nichts anderes vereinbart wird, haben die Materialbilanzberichte folgende Eintragungen zu enthalten:
(a) den Ausgangs-Materialbestand,
(b) Bestandsänderungen (zuerst Zuwachs, dann Abgang),
(c) den End-Buchbestand,
(d) Mengendifferenzen zwischen Versender und Empfänger,
(e) den berichtigten End-Buchbestand,
(f) End-Materialbestand und
(g) buchungsmäßig nicht erfaßtes Material.
Jedem Materialbilanzbericht ist ein Ausweis über den Materialbestand mit einer getrennten Aufzählung sämtlicher Chargen und der Angabe der Materialkennzeichnungs- und Chargendaten für jede Charge beizuschließen.
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