Österreich hat der Organisation für jeden Materialbilanzbereich folgende Materialkontoauszüge zu übermitteln:
(a) Bestandsänderungsberichte, die alle Änderungen des Bestandes an Kernmaterial nachweisen. Die Berichte sind sobald wie möglich, jedenfalls aber innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende jenes Monats abzusenden, in dem die Materialbestandsänderungen erfolgten oder festgestellt wurden und
(b) Materialbilanzberichte, welche die Materialbilanz auf Grund des Materialbestandes des im Materialbilanzbereich tatsächlich vorhandenen Kernmaterials ausweisen. Die Berichte sind sobald wie möglich, jedenfalls aber innerhalb von 30 Tagen nach der Bestandsaufnahme abzusenden.
Die Berichte haben sich auf die zum Zeitpunkt der Berichterstattung vorhandenen Daten zu stützen und können bei Bedarf später berichtigt werden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise