Für alle Bestandsänderungen und Materialbestände haben die Aufzeichnungen in Bezug auf jede einzelne Kernmaterialcharge folgendes auszuweisen: die Materialkennzeichnung, die Chargendaten und die Ausgangsdaten. Die Aufzeichnungen haben in jeder Kernmaterialcharge Uran, Thorium und Plutonium getrennt auszuweisen. Bei jeder Bestandsänderung sind der Zeitpunkt der Bestandsänderung sowie gegebenenfalls der abgebende und der empfangende Materialbilanzbereich bzw. der Empfänger anzugeben.
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