Die Materialbestandskonten haben für jeden einzelnen Materialbilanzbereich folgende Angaben auszuweisen:
(a) Sämtliche Bestandsänderungen, um jederzeit eine Feststellung des Buchbestandes zu ermöglichen;
(b) sämtliche Meßergebnisse, die zur Feststellung des Materialbestandes verwendet werden und
(c) sämtliche Angleichungen und Korrekturen, die in Bezug auf Bestandsänderungen, Buch- und Materialbestände durchgeführt wurden.
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