Die Sicherheitskontrolle in bezug auf Kernmaterial endet, sobald die Organisation festgestellt hat, daß das Material verbraucht oder in solcher Weise verdünnt wurde, die es vom Standpunkt der Sicherheitskontrolle für jede nukleare Tätigkeit unbrauchbar macht, oder daß es praktisch nicht rückgewinnbar geworden ist.
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