Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (El Salvador)
Vorwort
Art. 1
(Übersetzung)
MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE
ANGELEGENHEITEN
REPUBLIK EL SALVADOR, C. A.
DIREKTION DES AUSWÄRTIGEN DIENSTES
DIPLOMATISCHE ABTEILUNG
A-855-D-2389
San Salvador, am 17. Juli 1963
Herr Gesandter!
Wie Eurer Exzellenz bekannt ist, wurde im Juni 1960 im Wege eines Notenwechsels zwischen El Salvador und Österreich ein Abkommen über die gegenseitige Aufhebung des Sichtvermerkszwanges abgeschlossen.
Im Hinblick darauf, daß das genannte Abkommen die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges ausschließlich auf die Inhaber gewöhnlicher Reisepässe beschränkt, gestatte ich mir, im Namen meiner Regierung und im Wege Eurer Exzellenz der österreichischen Bundesregierung die Aufhebung dieser Formalität für die Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen, auf deren Grundlage der Gegenseitigkeit, zwischen unseren beiden Staaten vorzuschlagen.
Dieses Abkommen könnte am 1. Dezember dieses Jahres in Kraft treten und mit der vorliegenden Note und der bejahenden Antwort Eurer Exzellenz als abgeschlossen gelten.
Ich benütze die Gelegenheit, um Eurer Exzellenz die Versicherung meiner besonderen und ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
H. Escobar Serrano m. p.
Seiner Exzellenz
Herrn Dr. Erich Filz,
ao. Gesandter und bev. Minister
Österreichs,
Mexico, D.F.
(Übersetzung)
ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT
MEXICO
Zl. 1721-A/63
Mexico, D.F., am 3. Oktober 1963
Exzellenz!
In Beantwortung Ihrer Note Zl. A-855-D-2389 vom 17. Juli 1963 beehre ich mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die Österreichische Bundesregierung den in Ihrer Note enthaltenen Vorschlag, den Inhabern von gültigen Diplomaten- oder Dienstpässen die sichtvermerksfreie Einreise auf der Basis der Gegenseitigkeit unter Anwendung der Bestimmungen des zwischen unseren beiden Staaten abgeschlossenen Abkommens über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges vom 21. Juni 1960 zu gewähren, gerne aufgenommen und zum Beschluß erhoben hat.
Meine vorliegende Note stellt somit eine bejahende Antwort auf die obzitierte Note Eurer Exzellenz dar, sodaß durch diesen Notenwechsel ein Abkommen zustande kommt, gemäß welchem die Inhaber von gültigen Diplomaten- oder Dienstpässen ab 1. Dezember 1963 sichtvermerksfrei nach Österreich bzw. El Salvador einreisen können.
Ich benütze die Gelegenheit, um Eurer Exzellenz die Versicherung meiner besonderen und ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Dr. Erich Filz m. p.
Österreichischer Gesandter in El Salvador
Seiner Exzellenz
Herrn Dr. Hector Escobar Serrano
Außenminister von El Salvador
San Salvador