BundesrechtInternationale VerträgeSichtvermerkzwang - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (El Salvador)

Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (El Salvador)

In Kraft seit 01. Dezember 1963
Up-to-date

Art. 1

(Übersetzung)

MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE

ANGELEGENHEITEN

REPUBLIK EL SALVADOR, C. A.

DIREKTION DES AUSWÄRTIGEN DIENSTES

DIPLOMATISCHE ABTEILUNG

A-855-D-2389

San Salvador, am 17. Juli 1963

Herr Gesandter!

Wie Eurer Exzellenz bekannt ist, wurde im Juni 1960 im Wege eines Notenwechsels zwischen El Salvador und Österreich ein Abkommen über die gegenseitige Aufhebung des Sichtvermerkszwanges abgeschlossen.

Im Hinblick darauf, daß das genannte Abkommen die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges ausschließlich auf die Inhaber gewöhnlicher Reisepässe beschränkt, gestatte ich mir, im Namen meiner Regierung und im Wege Eurer Exzellenz der österreichischen Bundesregierung die Aufhebung dieser Formalität für die Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen, auf deren Grundlage der Gegenseitigkeit, zwischen unseren beiden Staaten vorzuschlagen.

Dieses Abkommen könnte am 1. Dezember dieses Jahres in Kraft treten und mit der vorliegenden Note und der bejahenden Antwort Eurer Exzellenz als abgeschlossen gelten.

Ich benütze die Gelegenheit, um Eurer Exzellenz die Versicherung meiner besonderen und ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

H. Escobar Serrano m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Erich Filz,

ao. Gesandter und bev. Minister

Österreichs,

Mexico, D.F.

(Übersetzung)

ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT

MEXICO

Zl. 1721-A/63

Mexico, D.F., am 3. Oktober 1963

Exzellenz!

In Beantwortung Ihrer Note Zl. A-855-D-2389 vom 17. Juli 1963 beehre ich mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die Österreichische Bundesregierung den in Ihrer Note enthaltenen Vorschlag, den Inhabern von gültigen Diplomaten- oder Dienstpässen die sichtvermerksfreie Einreise auf der Basis der Gegenseitigkeit unter Anwendung der Bestimmungen des zwischen unseren beiden Staaten abgeschlossenen Abkommens über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges vom 21. Juni 1960 zu gewähren, gerne aufgenommen und zum Beschluß erhoben hat.

Meine vorliegende Note stellt somit eine bejahende Antwort auf die obzitierte Note Eurer Exzellenz dar, sodaß durch diesen Notenwechsel ein Abkommen zustande kommt, gemäß welchem die Inhaber von gültigen Diplomaten- oder Dienstpässen ab 1. Dezember 1963 sichtvermerksfrei nach Österreich bzw. El Salvador einreisen können.

Ich benütze die Gelegenheit, um Eurer Exzellenz die Versicherung meiner besonderen und ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Dr. Erich Filz m. p.

Österreichischer Gesandter in El Salvador

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Hector Escobar Serrano

Außenminister von El Salvador

San Salvador