Die vorstehenden Bestimmungen treten mit 1. August 1960 in Kraft. Sie können aus Gründen der öffentlichen Ordnung vorübergehend aufgehoben werden. Die Aufhebung ist jedoch sofort auf diplomatischem Wege der argentinischen Regierung bekanntzugeben.
Die gegenständlichen Vereinbarungen können mit einmonatiger Frist gekündigt werden.
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