BundesrechtInternationale VerträgeStaatsangehörigkeitssachen - Austausch von Mitteilungen (BRD)

Staatsangehörigkeitssachen - Austausch von Mitteilungen (BRD)

In Kraft seit 01. November 1958
Up-to-date

Art. 1

I. Mitteilungen über Einbürgerungen

1) Die beiden Regierungen werden künftig vierteljährlich einander die durch ihre Behörden vollzogenen Einbürgerungen von Angehörigen des anderen Vertragsstaates auf diplomatischem Wege mitteilen. Die Mitteilungen sollen jeweils Anfang Januar, April, Juli und Oktober eines jeden Jahres ausgetauscht werden.

Angehörige der Republik Österreich im Sinne dieser Vereinbarung

sind alle österreichischen Staatsbürger.

Angehörige der Bundesrepublik Deutschland im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.

2) Die Mitteilungen erfolgen in zweifacher Ausfertigung nach den Mustern der Anlage A bzw. B.

3) Reisepässe, Staatsangehörigkeitsurkunden und sonstige Personalpapiere, die den Eingebürgerten als Staatsangehörigen des anderen Vertragsstaates ausgewiesen haben und durch die Einbürgerung ungültig geworden sind, werden bei der Einbürgerung eingezogen und der Regierung des anderen Vertragsstaates zusammen mit der Mitteilung zugestellt.

Österreichische Staatsangehörigkeitsurkunden im Sinne dieser Vereinbarung sind Staatsbürgerschaftsnachweise, Heimatscheine und Auszüge aus der Heimatrolle.

Deutsche Staatsangehörigkeitsurkunden im Sinne dieser Vereinbarung sind Staatsangehörigkeitsausweise, Heimatscheine und Urkunden, die den Besitz der Rechtsstellung als „Deutscher” bescheinigen.

(Anm.: Abschnitte II bis IV obsolet)

V. Der Tag, an dem die Vereinbarung in Kraft tritt, wird durch gesonderten Notenwechsel vereinbart.

VI. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und verliert sechs Monate nach erfolgter Kündigung ihre Gültigkeit.

Anlage A

Anl. 1

(Anm.: Anlage A ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Anlage A
PDF

Anlage B

Anl. 2

(Anm.: Anlage B ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Anlage B
PDF

Anlage C 1)

Anlage C 2)

Anl. 3

(Anm.: Anlagen C 1 und C 2 sind als PDF dokumentiert.)

Anlage D

Anl. 4

(Anm.: Anlage D ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Anlage D
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