Vorwort
Art. 1
01.01.1995
Artikel 1
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung Rumäniens sind übereingekommen, die in Artikel 2 genannten Abkommen aufzuheben.
Art. 2
01.01.1995
Artikel 2
(1) Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die Außerkraftsetzung des Zahlungsabkommens vom 12. Juli 1950 und dem Übergang zum Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung vom 11. April 1973 *1).
(2) Abkommen über die industrielle, wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien vom 20. Februar 1968.
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 283/1973.
Art. 3
01.01.1995
Artikel 3
Dieses Abkommen tritt mit 1. Jänner 1995 unter der Bedingung in Kraft, daß beide Seiten einander das Vorliegen der innerstaatlichen Voraussetzungen mitgeteilt haben.
Geschehen zu Bukarest, am 30. September 1994, in zwei Urschriften, jeweils in deutscher und rumänischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.