Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Aufheb.
Vorwort
Art. 1
04.10.1995
(Übersetzung)
REPUBLIK ÖSTERREICH
Wien, am 31. August 1995
Exzellenz,
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und der Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits, und die Regierung der Föderativen Republik Brasilien andererseits, haben am 15. März 1993 ein Abkommen über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich *1) unterzeichnet.
Da Österreich am 1. Jänner 1995 der Europäischen Union beigetreten ist, widerspricht dieses bilaterale Abkommen der rechtlichen Situation im Binnenmarkt.
Wir beehren uns daher, Ihnen im Namen des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten und des Bundesministers für Finanzen vorzuschlagen, dieses Abkommen mit Wirkung vom 1. Oktober 1995 aufzuheben.
Falls Sie diesen Vorschlag annehmen, beehren wir uns vorzuschlagen, daß diese Note und Ihre bestätigende Note ein Abkommen zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien andererseits bilden und das Abkommen über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich, das am 15. März 1993 unterzeichnet wurde, mit Wirkung vom 1. Oktober 1995 aufheben.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck unserer vorzüglichen Hochachtung.
Für den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
der Republik Österreich:
Dr. Gerhard Waas
Sektionschef
Für den Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich:
Dr. Gottfried H. Mazal
Ministerialrat
(Übersetzung)
Wien, am 1. September 1995
Sehr geehrte Herren,
Ich beehre mich, den Erhalt Ihrer Note vom 31. August 1995 zu
bestätigen, die wie folgt lautet:
„Exzellenz,
Der Bundesminister ..... (es folgt der weitere Text der Übersetzung
der Eröffnungsnote ins Deutsche) ..... vorzüglichen Hochachtung.''
Im Namen der Regierung Brasiliens beehre ich mich, Ihnen zu bestätigen, daß Ihre Note sowie diese Antwortnote ein Abkommen zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien andererseits darstellen und das Abkommen über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich, das am 15. März 1993 unterzeichnet wurde, mit Wirkung vom 1. Oktober 1995 aufheben.
Genehmigen Sie den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.
L. S.
Für die Regierung der Föderativen Republik Brasilien:
Affonso Celso de Ouro Preto
Botschafter
Herrn
Sektionschef Dr. Gerhard Waas
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
Stubenring 1
1011 Wien
Herrn
MR Dr. Gottfried H. Mazal
Bundesministerium für Finanzen
Himmelpfortgasse 4-8
1015 Wien
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 319/1993