BundesrechtInternationale VerträgeUrsprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Aufheb.

Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Aufheb.

In Kraft seit 20. Mai 1995
Up-to-date

Art. 1

20.05.1995

DER ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFTER

No. 457.01/1/95

Santiago, am 15. März 1995

Exzellenz,

Ich beehre mich, Ihnen im Namen des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten (vormals Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie) sowie des Bundesministers für Finanzen der Republik Österreich vorzuschlagen, das Abkommen zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung der Republik Chile andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich vom 21. April 1978 *1) mit Wirkung vom 1. Juni 1995 aufzuheben.

Wenn Sie diesem Vorschlag zustimmen, beehre ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und ihre bestätigende Antwortnote ein Abkommen zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten (vormals Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie) und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung der Republik Chile andererseits darstellt, welches das Abkommen zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie (jetzt Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung der Republik Chile andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich vom 21. April 1978 mit Wirkung 1. Juni 1995 aufhebt.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner vorzüglichen

Hochachtung.

Horst-Dieter Rennau

Botschafter der Republik Österreich

S. E.

Herrn Jose Miguel Insulza Salinas

Minister für Auswärtige Angelegenheiten

Santiago

(Übersetzung)

REPUBLIK CHILE

MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Zl. 2639

Santiago, am 25. April 1995

Exzellenz!

„Im Namen des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten

.... (es folgt der weitere Text der Eröffnungsnote in deutscher

Sprache) ..... 1. Juni 1995 aufhebt,''

Die Regierung der Republik Chile stimmt dem Vorschlag zu, daß die gegenständliche bestätigende Antwortnote und die vorangehende Note ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Chile einerseits und dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten (vormals Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie) und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich andererseits darstellen, welches das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Chile einerseits und dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie (jetzt Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr vom 21. April 1978 mit Wirkung 1. Juni 1995 aufhebt.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner vorzüglichen

Hochachtung.

Jose Miguel Insulza

Minister für Auswärtige Angelegenheiten

S. E.

Horst-Dieter Rennau

Botschafter der Republik Österreich

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*1) Kundemacht (Anm.: richtig: Kundgemacht) in BGBl. Nr. 229/1978