Bücher, Veröffentlichungen und Dokumente
i) Gedruckte Bücher, ungeachtet der Sprache, in der sie gedruckt sind, und der für Illustrationen verwendeten Fläche, einschließlich
a) Luxusausgaben,
b) Bücher, die im Ausland nach dem Manuskript eines Autors gedruckt wurden, der im Einfuhrland wohnt,
c) Zeichen- und Malbücher für Kinder,
d) Übungshefte für Schüler, die neben einem gedruckten Text leere Felder zum Ausfüllen enthalten,
e) Kreuzworträtselhefte mit gedrucktem Text,
f) einzelne Illustrationen und Druckseiten in Form von losen oder gebundenen Blättern und Druckvorlagen oder Reproduktionsfilme für die Herstellung von Büchern;
ii) gedruckte Dokumente oder Berichte nichtkommerziellen Charakters;
iii) Mikrowiedergaben der unter den Ziffern i und ii dieses Anhangs und unter den Ziffern 1 bis 6 des Anhangs A des Abkommens aufgeführten Gegenstände;
iv) Kataloge von Filmen, Tonaufnahmen oder jeglichem sonstigen Bild- und Tonmaterial erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters;
v) kartographische Erzeugnisse für wissenschaftliche Bereiche, wie Geologie, Zoologie, Botanik, Mineralogie, Paläontologie, Archäologie, Ethnologie, Meteorologie, Klimatologie und Geophysik sowie meteorologische und geophysikalische Diagramme;
vi) Bauzeichnungen und -pläne oder Zeichnungen und Pläne industriellen oder technischen Charakters und deren Kopien;
vii) bibliographisches Informationsmaterial, das zur unentgeltlichen Verteilung bestimmt ist.
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