Zweck der Bank ist es, durch Unterstützung des wirtschaftlichen Fortschritts und Wiederaufbaus in den mittel- und osteuropäischen Ländern, die sich zu den Grundsätzen der Mehrparteiendemokratie, des Pluralismus und der Marktwirtschaft bekennen und diese anwenden, den Übergang zur offenen Marktwirtschaft zu begünstigen sowie die private und unternehmerische Initiative zu fördern. Zu den gleichen Bedingungen darf der Zweck der Bank auch i) in der Mongolei, ii) in Mitgliedsländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums und iii) in einer begrenzten Zahl von Mitgliedsländern Subsahara-Afrikas verfolgt werden; in jedem der unter den Ziffern ii und iii genannten Fälle werden diese Länder von der Bank mit Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Gouverneure, die mindestens drei Viertel der Gesamtstimmenzahl der Mitglieder vertreten, bestimmt. Dementsprechend gilt jeder Bezug in diesem Übereinkommen und seinen Anlagen auf „mittel- und osteuropäische Länder“, „Länder Mittel- und Osteuropas”, „Empfängerland“ (oder „-länder“) oder „Empfängermitgliedsland“ (oder „-länder”) auch für die Mongolei und jedes dieser Länder des südlichen und östlichen Mittelmeerraums sowie Subsahara-Afrikas.
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