Art. 15 Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen — Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommensteuer samt Protokoll (Malaysia)
Rückverweise
Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats einer Gesellschaft bezieht, die im anderen Vertragsstaat ansässig ist, dürfen im anderen Staat besteuert werden.
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