Bei der heute erfolgten Unterzeichnung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener vermögensrechtlicher Fragen besteht Einverständnis darüber, daß die dem Vertrag beigefügten zwei Briefwechsel einen integrierenden Vertragsbestandteil darstellen.
Salzburg, am 21. August 1987
Salzburg, am 21. August 1987
Sehr geehrter Herr Bundesminister!
Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, daß, vorbehaltlich der beiderseitigen Rechtsstandpunkte, die folgenden von österreichischer Seite vorgebrachten Ansprüche nicht Gegenstand der vertraglichen Regelung sind:
1. Ansprüche betreffend land- und forstwirtschaftliches Vermögen hinsichtlich des im Einzelfall 100 ha übersteigenden Ausmaßes.
2. Ansprüche aus Forderungen und Guthaben, die in der Zeit zwischen dem 13. März 1938 und dem 8. Mai 1945 entstanden sind, hinsichtlich des im Einzelfall 50% des offenen Betrages übersteigenden Ausmaßes, wobei auf Guthaben die Umwertungsbedingungen der Währungsreform 1948 Anwendung finden.
3. Ansprüche aus Versicherungsverträgen, die vor dem 8. Mai 1945 auf dem Territorium der heutigen Deutschen Demokratischen Republik abgeschlossen wurden.
4. Ansprüche aus Anleihen oder Wertpapieren des ehemaligen Deutschen Reiches, seiner früheren Gebietskörperschaften sowie ehemaliger Banken und ehemaliger öffentlich-rechtlicher Anstalten auf dem Territorium der heutigen Deutschen Demokratischen Republik.
5. Ansprüche aus dem Besitz von Aktien oder aus sonstigen Beteiligungen an Gesellschaften oder aus dem Besitz von Unternehmen, sofern diese Gesellschaften oder Unternehmen kriegswirtschaftlichen Interessen des ehemaligen Deutschen Reiches gedient haben.
6. Ansprüche aus Sparguthaben des sogenannten „Eisernen Sparens“.
Ich ersuche Sie, mir Ihr diesbezügliches Einverständnis bekanntzugeben.
Genehmigen Sie, Herr Bundesminister, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.
S. E. Herrn Vizekanzler
Dr. Alois Mock
Bundesminister für
auswärtige Angelegenheiten
Salzburg, am 21. August 1987
Sehr geehrter Herr Minister!
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom heutigen Tage, das folgenden Wortlaut hat, zu bestätigen:
( Anm.: es folgt der Text des Schreibens)
Ich erkläre mein Einverständnis mit dem Inhalt des vorgenannten Schreibens.
Genehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.
S. E. Herrn Dr. Gerhard Beil
Minister für Außenhandel
Salzburg, am 21. August 1987
Sehr geehrter Herr Minister!
Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, daß, vorbehaltlich der beiderseitigen Rechtsstandpunkte, die von österreichischer Seite vorgebrachten Ansprüche nachstehender Personen oder deren Rechtsnachfolger, deren Vermögen von Maßnahmen auf dem Territorium der heutigen Deutschen Demokratischen Republik betroffen wurde, auch Gegenstand der vertraglichen Regelung sind:
Ella Ambar
Pinkus Borenstein
Ethel Borenstein
Theodor Fried
Hermine Stolz-Sternbach
Lea Stupp
Ich ersuche Sie, mir Ihr diesbezügliches Einverständnis bekanntzugeben.
Genehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.
S. E. Herrn Dr. Gerhard Beil
Minister für Außenhandel
Salzburg, am 21. August 1987
Sehr geehrter Herr Bundesminister!
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom heutigen Tage, das folgenden Wortlaut hat, zu bestätigen:
(Anm.: es folgt der Text des Schreibens)
Ich erkläre mein Einverständnis mit dem Inhalt des vorgenannten Schreibens.
Genehmigen Sie, Herr Bundesminister, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.
S. E. Herrn Vizekanzler
Dr. Alois Mock
Bundesminister für
auswärtige Angelegenheiten
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