BundesrechtInternationale VerträgeDoppelbesteuerung – Einkommensteuer (Philippinen)Art. 25

Art. 25Philippinische Staatsangehörige

In Kraft seit 01. April 1982
Up-to-date

Dieses Abkommen berührt nicht das Recht der Philippinen, seine Staatsangehörigen, die in Österreich ansässig sind, mit ihren Einkünften aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit, die außerhalb der Philippinen ausgeübt wird, nach philippinischem Recht zu besteuern; Österreich ist jedoch nicht verpflichtet, diese Steuer anzurechnen.

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