Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann von jeder Vertragspartei schriftlich auf dem diplomatischen Weg gekündigt werden; es tritt ein Jahr nach seiner Kündigung außer Kraft.
GESCHEHEN in Wien, am 16.Dezember 1977, in zwei Urschriften, jede in deutscher und polnischer Sprache, von denen beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
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