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Internationale Verträge
Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen 1975)
Art. 51
Art. 51 Artikel 51
In Kraft seit 20. März 1978
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Art. 51 Artikel 51 — Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen 1975)
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Die Anlagen dieses Abkommens sind Bestandteil des Abkommens.
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