BundesrechtInternationale VerträgeZollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen 1975)Anl. 5

Anl. 5

In Kraft seit 20. März 1978
Up-to-date

1. Die Tafeln müssen 250 mm mal 400 mm groß sein.

2. Die Buchstaben TIR in großer lateinischer Druckschrift müssen 200 mm hoch und ihre Striche mindestens 20 mm breit sein. Sie müssen weiß auf blauem Grund sein.

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