Art. 18 Ruhegehälter — Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Tunesien)
Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, dürfen nur in diesem Staat besteuert werden.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden