BundesrechtInternationale VerträgeFinanzhilfe (Indonesien)Art. 5

Art. 5

In Kraft seit 18. Dezember 1974
Up-to-date

Das vorliegende Abkommen wird dreißig Tage nach seiner Unterzeichnung in Kraft treten.

Zu Urkund dessen haben die dazu ordnungsgemäß Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

Geschehen in Wien, am 18. November 1974 in zwei Urschriften in englischer Sprache.

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