Der zwischen der Österreichischen Kontrollbank AG und der Bank Indonesia abzuschließende Darlehensvertrag wird unter anderem folgende wesentliche Bestimmungen enthalten:
a) Die Laufzeit des Darlehens wird für 25 Jahre, einschließlich sieben tilgungsfreier Jahre, gewährt und in 36 gleichen halbjährlichen Raten rückzahlbar sein.
Der Zinssatz wird 3% p. a. betragen.
b) Die im Rahmen des Darlehens lieferbaren Anlagegüter sind solche, die in Österreich erzeugt oder verarbeitet werden, und die im Anhang I und II zum Erlaß des Handelsministers der Republik Indonesien, Nr. 334/KP/X/1971 vom 29. Oktober 1971, aufgezählt sind. Das Darlehen unterliegt den Bestimmungen des Österreichischen Exportförderungs-Verfahrens, das eine Genehmigung aller Geschäftsabschlüsse durch die zuständigen österreichischen Behörden und eine Ausfallshaftung für den österreichischen Exporteur durch den Bundesminister für Finanzen vorsieht.
c) Nach dem Abschluß dieses Abkommens und des Darlehensvertrages mit der Österreichischen Kontrollbank AG gemäß Artikel 1 wird bei der Österreichischen Kontrollbank AG zugunsten der Republik Indonesien ein Konto unter der Bezeichnung “Government of Indonesia Programme Assistance 1974” in Höhe von 10 Millionen Schilling eröffnet. Die Bank Indonesia wird hinsichtlich der Verwendung dieses Darlehens im Auftrag der Regierung der Republik Indonesien handeln. Die näheren Bestimmungen für die von der Österreichischen Kontrollbank AG zu leistenden Zahlungen werden in direktem Einvernehmen mit der Bank Indonesia festgesetzt.
d) Die Bank Indonesia wird der Österreichischen Kontrollbank AG Zahlungsaufträge zu Lasten des gemäß lit. c dieses Artikels zu eröffnenden Kontos übermitteln. Die Österreichische Kontrollbank AG wird prüfen, ob diese Zahlungsaufträge im Einklang mit den Bestimmungen des Darlehensvertrages durchzuführen sind.
e) Der Darlehensvertrag zwischen der Österreichischen Kontrollbank AG und der Bank Indonesia wird rechtlich von Verträgen über Warenlieferungen oder Leistungen unabhängig sein, für die Zahlungen aus diesem Darlehen geleistet werden.
f) Im Darlehensvertrag zwischen der Bank Indonesia und der Österreichischen Kontrollbank AG wird ein Schiedsgerichtsverfahren festgelegt.
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