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Internationale Verträge
Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Lehrmaterial
Art. 20
Art. 20
In Kraft seit 10. Januar 1973
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Art. 20 — Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Lehrmaterial
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Vorbehalte zu diesem Abkommen sind nicht zulässig.
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