a) Ton- oder Bildaufnahme- oder Wiedergabegeräte wie
Projektionsapparate für Diapositive und Bildstreifen;
Kinematographische Projektionsapparate;
Rückprojektoren und Episkope;
Magnetophone, Magnetoskope und Video-Ausrüstung;
Ausrüstung für Ringleitungs-(Kabel
)Fernsehen.
b) Ton- und Bildträger wie
Diapositive, Bildstreifen und Mikrofilme;
Kinematographische Filme;
Tonaufnahmen (Magnettonbänder, Schallplatten);
Videobänder.
c) Spezialmaterial wie
Bibliographisches und optisch-akustisches Material für Bibliotheken;
Fahrbare Bibliotheken;
Sprachlabore;
Simultan-Dolmetsch-Anlagen;
Mechanische oder elektronische Lehrmaschinen für den programmierten Unterricht;
Spezialmaterial für den Unterricht oder die Berufsausbildung Behinderter.
d) Anderes Material wie
Wandkarten, Modelle, Schaubilder, Landkarten, Pläne,
Photographien und Zeichnungen;
Instrumente, Apparate und Modelle für den Anschauungsunterricht;
Sammlungen von Gegenständen mit optischer oder akustischer didaktischer Information zur Aneignung eines Unterrichtsstoffes (Lehrmittelsätze);
Instrumente, Apparate, Werkzeuge und Werkzeugmaschinen zum Erlernen eines praktischen Berufes.
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