BundesrechtInternationale VerträgeZollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von wissenschaftlichem GerätArt. 26

Art. 26

In Kraft seit 29. Juni 1972
Up-to-date
Art. 26 — Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von wissenschaftlichem Gerät | GesetzeFinden.at