BundesrechtInternationale VerträgeZahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung (Tschechische R)Art. 5

Art. 5

In Kraft seit 01. Januar 1993
Up-to-date

Dieses Abkommen tritt mit 1. Jänner 1972 in Kraft. Es bleibt zunächst bis zum 31. Dezember 1972 in Kraft; seine Geltungsdauer verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, sofern es nicht von einem der Vertragschließenden Teile schriftlich mindestens drei Monate vor Jahresende gekündigt wird.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden