BundesrechtInternationale VerträgeDoppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Spanien)Art. 7

Art. 7Sonderregelung zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

In Kraft seit 06. Januar 1995
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