Zur Erfüllung ihres Zweckes hat die Bank folgende Aufgaben:
(i) Investitionen von privatem und öffentlichem Kapital für Entwicklungszwecke in der Region zu fördern;
(ii) die ihr zur Verfügung stehenden Mittel zur Finanzierung der Entwicklung der in Entwicklung befindlichen Mitgliedsländer der Region zu verwenden, wobei jenen regionalen, subregionalen und nationalen Projekten und Programmen der Vorrang einzuräumen ist, die in wirksamster Weise zum harmonischen wirtschaftlichen Wachstum der gesamten Region beitragen, dies unter besonderer Bedachtnahme auf die Bedürfnisse der kleineren oder weniger entwickelten Mitgliedsländer der Region;
(iii) auf Ersuchen von Mitgliedsländern der Region diese bei der Koordinierung ihrer Entwicklungspolitik und –pläne zu unterstützen, um eine bessere Nutzung ihrer Hilfsquellen zu erreichen, eine größere Abstimmung ihrer Volkswirtschaften aufeinander herbeizuführen und die geregelte Ausweitung ihres Außenhandels, insbesondere des Handels innerhalb der Region, zu fördern;
(iv) technische Hilfe bei der Vorbereitung, Finanzierung und Durchführung von Entwicklungsprojekten und -programmen einschließlich der Ausarbeitung konkreter Projektvorschläge zu gewähren;
(v) in einer der Bank geeignet erscheinenden Weise im Rahmen der Bestimmungen dieses Abkommens mit den Vereinten Nationen, einschließlich ihrer Organe und Unterorganisationen, insbesondere der Wirtschaftskommission für Asien und den Fernen Osten, sowie mit öffentlichen internationalen Organisationen und sonstigen internationalen Einrichtungen ebenso wie auch mit öffentlichen oder privaten nationalen Stellen, die mit Investitionen von Entwicklungsmitteln in der Region befaßt sind, zusammenzuarbeiten und das Interesse solcher Einrichtungen und Stellen an neuen Möglichkeiten für Investitionen und Hilfeleistungen zu erwecken und
(vi) alle anderen Tätigkeiten zu unternehmen und alle sonstigen Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, die ihrem Zweck förderlich sein können.
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