Dieses Abkommen tritt mit dem Tag der Unterzeichnung in Kraft.
Urkund dessen haben die unterzeichneten, ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter dieses Abkommen mit ihren Unterschriften versehen.
Geschehen in Wien, am 30. Dezember 1963, in deutscher und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, in je zwei Urschriften.
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