1. Nach der Unterzeichnung dieses Abkommens wird zugunsten der Regierung der Türkischen Republik bei der Oesterreichischen Nationalbank ein Konto in Höhe von 23,4 Millionen Schilling eröffnet werden.
2. Die Zentralbank der Türkischen Republik wird als Agent der Regierung der Türkischen Republik bei der Verwendung dieser Anleihe handeln.
3. Gegen Vorlage der banküblichen Dokumente kann im Wege der Kommerzbanken im Sinne der Bestimmungen gemäß Absatz 2 und 3 des Artikels 1 abdisponiert werden.
4. Einzelheiten der Inanspruchnahme des Kredites türkischerseits sind in der Anlage 2 zu diesem Abkommen enthalten.
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