BundesrechtInternationale VerträgeZollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von UmschließungenArt. 3

Art. 3

In Kraft seit 09. Juni 1962
Up-to-date

Dieses Abkommen ändert nicht die Rechtsvorschriften der Vertragsparteien über die Bemessung der Eingangsabgaben für die in den Umschließungen enthaltenen Waren.

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