Um eine größere Mitwirkung Österreichs an der Hilfeleistung für Entwicklungsländer zu erleichtern und gleichzeitig den Export nach diesen Ländern zu fördern, besteht Einverständnis, daß im Rahmen der Investitionsjahresprogramme auch Counterpart-Mittel für eine solche Hilfeleistung, einschließlich zum Beispiel für technische Hilfe, langfristige Exportfinanzierung sowie Investitions- und Ausfuhr-Kreditgarantieprogramme zur Verfügung gestellt werden können. Bei Erstellung entsprechender Hilfsprogramme beabsichtigt die Österreichische Bundesregierung den Counterpart-Fonds heranzuziehen, um einen bedeutungsvollen Beitrag zu den Bestrebungen zu leisten, diesen Ländern bei der Entwicklung ihrer Hilfsquellen und der Hebung des Lebensstandards ihres Volkes zu helfen.
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