Die noch unerledigten österreichischen und schweizerischen Forderungen aus dem früheren schweizerisch-deutschen Verrechnungsverkehr, einschließlich der auf Sperrkonten liegenden Beträge, werden im Rahmen des jeweils zwischen Österreich und der Schweiz bestehenden Zahlungsabkommens überwiesen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise