Als österreichische Bausparer im Sinne dieses Vertrages gelten Personen, die bei Abschluß des Bausparvertrages und am 1. Jänner 1956 in Österreich mit Ausnahme der Zollausschlußgebiete ihren Wohnsitz hatten. Es wird vermutet, daß der im Bausparvertrag angegebene Wohnort der Wohnsitz des Bausparers bei Vertragsabschluß war.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise