Nicht erloschene Wertpapiere, die der österreichischen Auslandstitel-Bereinigung unterliegen und die ohne Rücksicht auf ihre Übertragung durch den Staatsvertrag im Eigentum deutscher natürlicher Personen stünden, können binnen 18 Monaten nach Inkrafttreten der gemäß Artikel 44 erlassenen Durchführungsbestimmungen bei der Oesterreichischen Nationalbank angemeldet werden. Die Prüfstelle entscheidet über diese Anmeldungen unter sinngemäßer Anwendung der Grundsätze der österreichischen Wertpapierbereinigung.
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