(1) Der Schlichtungsausschuß hat seine Empfehlung dem Antragsteller und dem Antragsgegner zuzustellen.
(2) Haben der Antragsteller und der Antragsgegner nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung der Empfehlung dem Schlichtungsausschuß die Annahme der Empfehlung mitgeteilt, so gilt diese als abgelehnt.
(3) Falls die Empfehlung von einer Partei abgelehnt wird, oder falls sie als abgelehnt gilt, hat der Schlichtungsausschuß dem Antragsteller unverzüglich eine Bescheinigung über die Ergebnislosigkeit des Schlichtungsverfahrens zuzustellen.
(4) Eine solche Bescheinigung ist dem Antragsteller auch zuzustellen, wenn sich der Antragsgegner während des Schlichtungsverfahrens auf eine Aufforderung des Schlichtungsausschusses zur Stellungnahme innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Aufforderung nicht geäußert hat.
(5) Die Bescheinigung über die Ergebnislosigkeit des Schlichtungsverfahrens ist dem Antragsteller ferner auch zuzustellen, falls der Schlichtungsausschuß innerhalb von vier Monaten nach Eingang des Antrages auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens nicht in der Lage war, eine Empfehlung auszusprechen; diese Frist kann mit Zustimmung des Antragstellers verlängert werden.
(6) Wurde eine Empfehlung des Schlichtungsausschusses von den Parteien angenommen und hat der zu einer Leistung Verpflichtete binnen einer Frist von zwei Monaten die Leistung nicht erbracht oder hierüber keinen vollstreckbaren Vergleich abgeschlossen oder keine vollstreckbare Erklärung abgegeben, so kann der aus der Empfehlung Berechtigte einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Ergebnislosigkeit des Verfahrens begehren. Der Schlichtungsausschuß hat hierüber den zur Leistung Verpflichteten zu hören und die Bescheinigung zu erteilen, wenn der zur Leistung Verpflichtete nicht innerhalb einer von dem Schlichtungsausschuß festzusetzenden Frist den Nachweis erbringt, daß er entsprechend der Empfehlung entweder die Leistung erbracht oder einen vollstreckbaren Vergleich abgeschlossen oder eine vollstreckbare Erklärung abgegeben hat.
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