BundesrechtInternationale VerträgeÖsterreichische Auslandstitel - Bereinigung (Schweiz)Art. 1

Art. 1

In Kraft seit 01. Februar 1955
Up-to-date

Die im § 2, Abs. 1 und 2, des Gesetzes vorgesehene Verlautbarung wird für Auslandstitel, die auf Schweizerfranken lauten, in geeigneter Weise auch in der Schweiz erfolgen.

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