a) Das ständige technische Komitee besteht aus Vertretern der Mitglieder des Rates. Jedes Mitglied des Rates kann einen Delegierten und einen oder mehrere Ersatzmänner zu seiner Vertretung im Komitee nominieren.
Die Vertreter sind Beamte, die in Fragen des Zollverfahrens Spezialisiert sind. Sie können durch Sachverständige unterstützt werden.
b) Das ständige technische Komitee tritt wenigstens viermal im Jahr zusammen.
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