Gemäß Art. 2 und gemäß Art. 21 des vorliegenden Übereinkommens haben am 2. August 1951 zwischen dem Generalsekretär des italienischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten, Vittorio Zoppi, und dem österreichischen Gesanden (Anm.: richtig: Gesandten) in Rom, Johannes Schwarzenberg, die folgenden Notenwechsel stattgefunden:
Rom, den 2. August 1951.
Herr Minister!
In Übereinstimmung mit Art. 2 des Übereinkommens zwischen Italien und Österreich über die Regelung des Grenzverkehrs beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, daß die italienische Regierung die Einbeziehung der in der beiliegenden Liste aufgezählten österreichischen Gemeinden in die Grenzbezirke, wie sie im obgenannten Artikel vorgesehen wurden, genehmigt hat (Beilage A).
In ähnlicher Weise schlägt die italienische Regierung vor, daß die in der beiliegenden Liste aufgezählten italienischen Gemeinden in die obgenannten Grenzbezirke einbezogen werden (Beilage B).
Ich wäre Eurer Exzellenz dankbar, wenn Sie mir die Genehmigung der obgenannten Liste der italienischen Gemeinden durch die Bundesregierung der Republik Österreich mitteilen wollten.
Ich benütze die Gelegenheit, um Sie, Herr Minister, neuerlich meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Vittorio Zoppi m. p.
Seiner Exzellenz
Johannes Schwarzenberg
Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister Österreichs
Rom
Rom, den 2. August 1951.
Herr Botschafter!
Ich beehre mich, Ihnen den Erhalt Ihres Briefes gleichen Datums zu bestätigen, mit welchem Sie mir folgendes zur Kenntnis gebracht haben:
(Anm.: es folgt der Text des Notenwechsels)
Indem ich Eurer Exzellenz die Genehmigung meiner Regierung zu der dem obgenannten Brief angeschlossenen Liste B der italienischen Gemeinden mitteile, bitte ich Sie, Herr Botschafter, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung entgegenzunehmen.
Dr. Schwarzenberg m. p.
Seiner Exzellenz
Graf Vittorio Zoppi
Generalsekretär des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten
Rom
Herr Minister!
Zur Durchführung der Bestimmungen des am 18. März 1949 in Rom paraphierten Übereinkommens zwischen Italien und Österreich über die Regelung des Grenzverkehrs und mit Bezug auf Art. 21 des obgenannten Übereinkommens beehre ich mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die Regierung der Republik Italien bereit ist, das gegenständliche Übereinkommen mit Wirkung vom 2. August l. J. als in Kraft stehend zu betrachten.
Ich wäre Eurer Exzellenz dankbar, wenn Sie mir mitteilen wollten, ob die Bundesregierung der Republik Österreich mit dem Vorstehenden einverstanden ist.
Ich benütze diese Gelegenheit, um Sie, Herr Minister, neuerlich meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Vittorio Zoppi m. p.
Seiner Exzellenz
Johannes Schwarzenberg
Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister Österreichs
Rom
Rom, den 2. August 1951.
Herr Botschafter!
Mit Brief gleichen Datums haben Sie mir folgendes mitgeteilt:
(Anm.: es folgt der Text des Notenwechsels)
Ich beehre mich, Eurer Exzellenz das Einverständnis der Bundesregierung der Republik Österreich zu dem Vorschlag der italienischen Regierung mitzuteilen.
Ich bitte sie, Herr Botschafter, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung entgegenzunehmen.
Dr. Schwarzenberg m. p.
Seiner Exzellenz
Graf Vittorio Zoppi
Generalsekretär des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten
Rom
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