Rückverweise
In den Transferanträgen sind die in Artikel 2 genannten Vermögenswerte getrennt anzuführen. Die noch nicht realisierten Vermögenswerte sind mit dem Schätzwert einzusetzen.
Den Anträgen sind alle zum Nachweis des Vermögens am Stichtag erforderlichen Unterlagen beizuschließen.
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