Diese Vereinbarung tritt zu demselben Zeitpunkt in Kraft wie der Vertrag über die Rechtshilfe in Zollsachen.
Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten diese Vereinbarung unterschrieben und mit ihren Siegeln versehen.
| Geschehen in | Wien, | am | 21. | Januar 1931 |
| Berlin, | 24. |
in doppelter Ausfertigung.
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