Vor Herstellung des freien Verkehrs zwischen dem deutschen Zollgebiet und der Gemeinde Mittelberg wird eine Nachversteuerung der in dem angeschlossenen Gebietstheil vorhandenen Bestände an ausländischen Waaren, sowie eine Abstempelung der dort vorhandenen Spielkarten mit dem deutschen Stempel stattfinden. Der Ertrag der Nachsteuer verbleibt dem Deutschen Reich.
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