01.12.1998
Artikel 9
Artikel Va des dem Übereinkommen von 1968 beigefügten Protokolls wird wie folgt ergänzt:
„Bei den summarischen Verfahren ,betalningsföreläggande' (Mahnverfahren) und ,handräckning' (Beistandsverfahren) umfaßt der Begriff ,Gericht' auch die schwedische ,kronofogdemyndighet' (Amt für Beitreibung).
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