Art. 7 Artikel 7 — Lugano-Übereinkommen
Gliederung
TITEL II ZUSTÄNDIGKEIT
3. ABSCHNITT Zuständigkeit für Versicherungssachen
Art. 7 Artikel 7
Für Klagen in Versicherungssachen bestimmt sich die Zuständigkeit vorbehaltlich des Artikels 4 und des Artikels 5 Nummer 5 nach diesem Abschnitt.
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