(1) Dieser Vertrag tritt mit dem ersten Tag des dritten Monats nach Ablauf des Monats in Kraft, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist.
(2) Dieser Vertrag wird für unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jedem Vertragsstaat auf diplomatischem Weg schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung tritt nach Ablauf von sechs Monaten ab Einlangen der Kündigung beim anderen Vertragsstaat in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten der beiden Vertragsstaaten diesen Vertrag unterzeichnet und mit Siegeln versehen.
Geschehen zu Wien, am 19. April 1990 in zwei Urschriften in deutscher und polnischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
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