TEIL V
Ersuchen und Unterlagen
(1) Ersuchen nach diesem Vertrag werden schriftlich gestellt.
(2) Dem Ersuchen sind anzuschließen:
1. eine mit der Bestätigung der Rechtskraft und der Vollstreckbarkeit versehene Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift (Kopie) der gerichtlichen Entscheidung;
2. eine Abschrift der angewendeten gesetzlichen Bestimmungen sowie jener über die bedingte Entlassung;
3. möglichst genaue Angaben über den Verurteilten, seine Staatsangehörigkeit und seinen Wohn- oder Aufenthaltsort;
4. eine Bestätigung über die auf die Freiheitsstrafe oder vorbeugende Maßnahme anzurechnenden Zeiten;
5. bei Ersuchen um Übernahme der Vollziehung, wenn sich der Verurteilte im Urteilsstaat befindet, ein mit ihm aufgenommenes Protokoll, aus dem sich seine Zustimmung zur Vollziehung der Freiheitsstrafe oder vorbeugenden Maßnahme ergibt;
6. weitere Unterlagen, die für die Erledigung des Ersuchens von Bedeutung sein könnten.
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